Weg zur Therapie
- Lassen Sie sich eine Überweisung/Verordnung von Ihrem Haus- oder Facharzt ausstellen. Im Idealfall für 45 Minuten Physiotherapie.
- Um diese Überweisung/Verordnung nach Beendigung der Therapieserie zur tarifmäßigen Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenversicherung einzureichen, kann es notwendig sein, dass Sie diese VOR der ersten Einheit chefärztlich bewilligen lassen. Nähere Informationen erfragen Sie bitte bei Ihrer Versicherung.
- Vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin bei mir.
Ihr Termin ist ausschließlich für Sie reserviert. Daher bitte ich um pünktliches Erscheinen und um Verständnis dafür, dass im Falle einer Verspätung ihrerseits die verpasste Therapiezeit nicht hinten angehängt werden kann. Sollten Sie eine Therapieeinheit nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie diese spätestens 24 Stunden vor Therapiebeginn abzusagen.
Ablauf der Therapie
Bei Ihrem ersten Besuch nehme ich mir genügend Zeit für ein ausführliches Anamnesegespräch sowie eine genaue physische Befunderhebung. Gemeinsam entwickeln wir dann einen Behandlungsplan und formulieren ein Therapieziel. Durch passive Therapiemaßnahmen wie z.B. Gelenksmobilisation, Weichteiltechniken, viszerale Behandlungstechniken,... sowie aktive Therapieelemente werden wir gemeinsam daran arbeiten das Ziel zu erreichen. Ein wesentlicher Bestandteil der Therapie ist es, dass Sie die Übungen, die Sie im Laufe der Therapie erlernen auch zuhause weiterführen.
Zu Beginn einer jeden Einheit gibt es einen kurzen Wiederbefund, der zeigen soll, ob wir uns auf dem richtigen Weg zum gewünschten Therapieerfolg befinden.
Der vereinbarte Therapiepreis ist nach jeder einzelnen Einheit in bar oder mit Kartenzahlung zu begleichen.
Nach der letzten Einheit
Als Wahltherapeutin habe ich keinen Kassenvertrag. Das bedeutet für Sie, dass Sie direkt bei mir bezahlen. Nach Beendigung der Therapieserie können Sie Ihre Rechnungen allerdings bei Ihrem Krankenversicherungsträger einreichen. Ein Anteil der entstandenen Kosten werden refundiert. Welcher Betrag genau rückerstattet wird, hängt von Ihrer Versicherung ab und kann ebendort erfragt werden. Sollten Sie zusatzversichert sein, übernimmt Ihre Zusatzversicherung bis zu 100% der restlichen Behandlungskosten.